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   BFH, 17.05.1979 - V R 112/74   

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https://dejure.org/1979,760
BFH, 17.05.1979 - V R 112/74 (https://dejure.org/1979,760)
BFH, Entscheidung vom 17.05.1979 - V R 112/74 (https://dejure.org/1979,760)
BFH, Entscheidung vom 17. Mai 1979 - V R 112/74 (https://dejure.org/1979,760)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtswirksamkeit des § 5 1. UStDV - Verordnungsgeber - Rechnungsaussteller - Leistungsempfänger - Vorsteuerabzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 128, 115
  • DB 1979, 1728
  • BStBl II 1979, 657
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 16.09.1976 - V B 74/75

    Unternehmer - Gutschrift - Gesonderte Ausweisung des Steuerbetrages - Abzug als

    Auszug aus BFH, 17.05.1979 - V R 112/74
    Nach Hinweis auf den Beschluß des Bundesfinanzhofs vom 16. September 1976 V B 74/75 (BFHE 120, 92, BStBl II 1977, 188) hat der Bundesminister der Finanzen erklärt, er halte die Abgabe einer weiteren Stellungnahme nicht für erforderlich.

    Der erkennende Senat hat bereits in dem Beschluß vom 16. September 1976 V B 74/75, der in einem Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung ergangen ist, ernstliche Zweifel geäußert, ob ein Unternehmer, der eine Gutschrift im Sinne des § 5 der 1. UStDV ausstellt und in dieser den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag gesondert ausweist, diesen von ihm und nicht von einem anderen Unternehmer gesondert in Rechnung gestellten Steuerbetrag gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 als Vorsteuerbetrag abziehen darf.

  • BGH, 11.12.1974 - VIII ZR 186/73

    Verpflichtung zur Ausstellung von Rechnungen, in denen die Umsatzsteuer gesondert

    Auszug aus BFH, 17.05.1979 - V R 112/74
    Denn § 14 Abs. 1 UStG 1967 ist - im Gegensatz zu § 15 UStG 1967 - keine Vorschrift des Steuerrechts, sondern eine zivilrechtliche Regelung, mit deren Hilfe die Verwirklichung der steuerrechtlichen Norm des § 15 Abs. 1 UStG 1967 gewährleistet werden soll (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 1974 VIII ZR 186/73, Neue Juristische Wochenschrift 1975 S. 310, Der Betriebs-Berater 1975 S. 152).
  • BFH, 04.03.1982 - V R 107/79

    Umsatzsteuer - Dürfen Vorausrechnungen ausgestellt werden?

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 17. Mai 1979 V R 112/74 (BFHE 128, 115, BStBl II 1979, 657) diese Vorschrift für rechtsunwirksam erklärt.

    Damit wollte er eine - sich aus der zivilrechtlichen Abrechnungslast des Leistungsempfängers ergebende - Regelungslücke beim § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1967 schließen, wozu ihm allerdings die entsprechende gesetzliche Ermächtigung fehlte (vgl. BFHE 128, 115, BStBl II 1979, 657).

  • BFH, 24.09.1987 - V R 50/85

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Es reiche wie unter der Geltung des UStG 1967/1973 aus (Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Mai 1979 V R 112/74, BFHE 128, 115, BStBl II 1979, 657), daß neben den anderen Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 (Unternehmereigenschaft des Lieferers, Ausführung einer Lieferung oder sonstigen Leistung) die Umsatzsteuer gesondert in Rechnung gestellt sei, wie Wortlaut und Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergäben.

    Wie aus der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze hervorgeht (vgl. BTDrucks 8/3.688 S. 23), hat in erster Linie dem Umstand Rechnung getragen werden sollen, daß der BFH mit seinem Urteil in BFHE 128, 115, BStBl II 1979, 657 entscheiden hatte, § 5 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) - 1. UStDV -, der für den zeitlichen Geltungsbereich des UStG 1967/1973 die Anerkennung von Gutschriften als Rechnungen hatte herbeiführen sollen, rechtsunwirksam sei.

  • BFH, 19.05.1993 - V R 110/88

    Der Widerspruch gegen den gesonderten Steuerausweis in einer Gutschrift wirkt

    Die Bestimmung des § 5 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (1. UStDV), die eine solche Gleichstellung vorsah, war wegen Fehlens einer hinreichenden gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage nichtig (Senatsurteil vom 17. Mai 1979 V R 112/74, BFHE 128, 115, BStBl II 1979, 657).
  • BFH, 17.04.1980 - V S 18/79

    Änderung einer Abrechnung durch Leistungsempfänger: Rechtliche Wirkung nur, wenn

    Das Finanzgericht hat dem Kläger den Vorsteuerabzug in erster Linie unter Berufung auf das zur Rechtsgültigkeit des § 5 der 1. UStDV ergangene Urteil des Senats vom 17. Mai 1979 V R 112/74 (BFHE 128, 115, BStBl II 1979, 657) versagt.
  • BFH, 10.05.1990 - V R 47/86

    Zur Frage der Behandlung einer "Gewinnverteilung" bei einer landwirtschaftlichen

    FG und FA gingen im Ergebnis zutreffend davon aus, daß dem Vorsteuerabzugsanspruch der Klägerin aus den von ihr erstellten Gutschriften die vom Senat mit Urteil vom 17. Mai 1979 V R 112/74 (BFHE 128, 115, BStBl II 1979, 657) ausgesprochene Rechtsunwirksamkeit des § 5 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes vom 26. Juli 1967 (1. UStDV) nicht entgegensteht.
  • BFH, 24.09.1987 - V R 125/86

    Zur zutreffenden Bezeichnung der Leistung in Rechnungen als Voraussetzung für den

    Wie aus der Begründung der Bundesregierung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes und anderer Gesetze hervorgeht (vgl. BTDrucks 8/3688 S.23), hat in erster Linie dem Umstand Rechnung getragen werden sollen, daß der BFH mit seinem Urteil in BFHE 128, 115, BStBl II 1979, 657 entschieden hatte, § 5 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Umsatzsteuergesetzes (Mehrwertsteuer) - 1. UStDV -, der für den zeitlichen Geltungsbereich des UStG 1967/1973 die Anerkennung von Gutschriften als Rechnungen hatte herbeiführen sollen, rechtsunwirksam sei.
  • BFH, 27.03.1981 - V S 19/80

    Kein Vorsteuerabzug bei unrichtiger Versicherung eines Gutschriftempfängers über

    Gehe man von der weiteren Anwendung der durch Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. Mai 1979 V R 112/74 (BFHE 128, 115, BStBl II 1979, 657) für rechtsunwirksam erklärten Vorschrift des § 5 der 1. UStDV gemäß dem Erlaß des Bundesministers der Finanzen (BdF) vom 15. Oktober 1979 (BStBl I 1979, 623) als einer das FG bindenden Anpassungsregelung der Verwaltung aus, seien die Voraussetzungen des § 5 Abs. 2 Nr. 1 der 1. UStDV nicht erfüllt.

    Der BFH hat mit Urteil in BFHE 128, 115, BStBl II 1979, 657 entschieden, daß diese Vorschrift rechtsunwirksam ist, so daß eine Rechtsgrundlage für einen Vorsteuerabzug aufgrund von Gutschriften für die Streitjahre nicht gegeben ist.

  • BFH, 07.10.1987 - X R 60/82

    Zur Bezeichnung des leistenden Unternehmers in der Rechnung als Voraussetzung für

    Die Frage, welche Anforderungen an eine gesonderte Inrechnungstellung i. S. des § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG zu stellen sind, ist daher allein durch Auslegung dieser Vorschrift zu beantworten (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. Mai 1979 V R 112/74, BFHE 128, 115, 120, BStBl II 1979, 657).
  • BFH, 27.09.1979 - V R 78/73

    Ergänzungen und Berichtigungen einer Abrechnung nur durch den Aussteller der

    Denn § 5 der 1. UStDV ist mangels gesetzlicher Ermächtigung rechtsungültig (Urteil vom 17. Mai 1979 V R 112/74, BFHE 128, 115, BStBl II 1979, 657, Umsatzsteuer-Rundschau 1979 S. 164).
  • BFH, 02.11.1989 - V R 56/84

    Einschränkung der Änderungsbefugnis nach § 176 Abs. 1 Nr. 2 AO auch bei

    Der BFH als oberster Gerichtshof des Bundes hat mit Urteil vom 17. Mai 1979 V R 112/74 (BFHE 128, 115, BStBl II 1979, 657) diese Vorschrift für rechtsunwirksam erachtet.
  • BFH, 24.04.1986 - V R 138/78

    Vorsteuerabzug, wenn in der Rechnung die Angaben über die Menge und

  • BFH, 16.03.1988 - X R 7/80

    Voraussetzungen der Besteuerung für Kleinunternehmer - Einordnung einer

  • BFH, 31.01.1980 - V R 60/74

    Kein Vorsteuerabzug bei unzutreffender Annahme einer Umsatzsteuerpflicht und der

  • BFH, 16.12.1987 - V B 74/87

    Vorsteuerabzug bei der Überlassung von Arbeitnehmern

  • BFH, 09.12.1987 - V R 134/84

    Irrtum über die Unwiderruflichkeit einer wirksamen Verzichtserklärung über die

  • BFH, 24.04.1986 - V B 41/85

    Vorsteuerabzug bei Gutschriften

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